Kultusministerin genehmigt 84 Ganztagsschulanträge zum Schuljahr 2012/13

Landespolitik

Gabriele Warminski-Leitheußer: "Wir müssen es in den kommenden Jahren erreichen, nach der Einrichtung der Betreuungsplätze für die Kleinsten auch flächendeckende ganztägige Angebote in den Grundschulen zu schaffen"

Das Kultusministerium erhöht die Zahl der Ganztagsschulen weiter, um den flächendeckenden Ausbau dieser erweiterten Bildungsangebote voranzubringen. Ministerin Gabriele Warminski-Leitheußer hat jetzt insgesamt 84 Anträge zum Beginn des Schuljahres 2012/13 genehmigt: 73 Neugenehmigungen und 11 Erweiterungen bereits bestehender Ganztagsschulen. Die Kultusministerin will den Anteil von Grundschulen mit Ganztagsbetrieb erhöhen: "Wir müssen es in den kommenden Jahren erreichen, nach der Einrichtung der Betreuungsplätze für die Kleinsten flächendeckende ganztägige Angebote in den Grundschulen zu schaffen."

Die Kultusministerin betrachtet den weiteren Ausbau von Ganztagsschulen als einen Schwerpunkt der Bildungs- und Familienpolitik des Landes: "Baden-Württemberg hat einen großen Nachholbedarf bei der Einrichtung von Ganztagsschulen." Dabei gehe es auch um die pädagogische Qualität des Schulwesens. Studien zeigten, dass Kinder aus bildungsfernen Familien besonders stark von Ganztagsschulen profitierten. Insgesamt würden die Ganztagsschulen dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu verbessern, erklärte die Kultusministerin. Wie der Ausbau bei den Ganztagsschulen in allen Schularten in den kommenden Jahren fortschreite, hänge von den Anträgen der Kommunen und von den finanziellen Möglichkeiten des Landes ab. Auf jeden Fall strebe sie aber an, dass bis 2020 jede Grundschule Ganztagsschule werden könne, wenn dies lokal gewünscht werde. Die Schulen erhielten bei der Ausgestaltung der pädagogischen Konzeption viel Gestaltungsspielraum, um den jeweiligen Anforderungen am besten entsprechen zu können. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler sollten bei einem erweiterten Bildungs- und Betreuungsangebot intensiv gefördert werden. Auch ergänzende Angebote für spezifische Interessen von Kindern und Jugendlichen seien möglich. Unter den 63 genehmigten Ganztagsschulanträgen in offener Angebotsform sind:
  • 25 Grundschulen (Neuanträge),
  • 12 Haupt-/Werkrealschulen (10 Neuanträge und 2 Erweiterungsanträge),
  • 13 Realschulen (11 Neuanträge und 2 Erweiterungsanträge),
  • 13 Gymnasien (Neuanträge).
Unter den 21 genehmigten Ganztagsschulanträgen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sind:
  • 10 Grundschulen (7 Neuanträge und 3 Erweiterungsanträge),
  • 9 Werkrealschulen (5 Neuanträge und 4 Erweiterungsanträge),
  • 2 Förderschulen (Neuanträge).
Insgesamt werden rund 92 Deputate für diesen Ausbau der Ganztagsschule benötigt. Zum Hintergrund: Im Schuljahr 2010/11 wurden 259 der rund 2.500 öffentlichen und privaten Grundschulen des Landes als Ganztagsschulen im Sinne des Landeskonzepts Baden-Württemberg 2006 (mindestens 4 Tage Ganztagsangebot pro Woche und hochwertiges pädagogisches Konzept als Genehmigungsvoraussetzung) geführt. Weitere 64 Grundschulen erfüllen die niedrigeren Standards der Kultusministerkonferenz (mindestens 3 Tage Ganztagsangebot pro Woche).  Von den rund 1.076 öffentlichen und privaten Werkrealschulen sowie den Hauptschulen boten 365 Standorte ein Ganztagsangebot nach Landeskonzept an und 54 Standorte eines nach den Maßgaben der KMK. Im Bereich der insgesamt 489 öffentlichen und privaten Realschulen führten 72 Schulen ein Ganztagsangebot nach Landeskonzept und weitere 39 eines nach KMK. Unter den 449 öffentlichen und privaten Gymnasien hatten sich 99 Schulen für ein Ganztagsangebot nach Landeskonzept entschieden und weitere 106 Schulen für Angebote im Sinne der KMK-Standards.     Das bisherige Landeskonzept sieht zwei Formen der Ganztagsschule vor:
  • Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung: 
4 Tage à 8 Zeitstunden (z. B. 8 bis 16 Uhr)
  • Ganztagsschulen in offener Angebotsform:
4 Tage à 7 Zeitstunden (z. B. 8 bis 15 Uhr).
Das Land unterstützt die Ganztagsschulen mit zusätzlichen Lehrerwochenstunden. Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung erhalten folgende Stundenzuweisung:
  • Grundschulen: 8 Lehrerwochenstunden (LWS) je Ganztagsklasse,
  • Haupt- und Werkrealschulen: 5 LWS je Ganztagsklasse,
  • Förderschulen: bis zu 0,75 Deputate je Schule im Endausbau.
Ganztagsschulen in offener Angebotsform erhalten folgende Stundenzuweisung:
  • Grundschulen: 6 LWS je Ganztagsklasse,
  • Haupt- und Werkrealschulen sowie Realschulen: 2 LWS je Ganztagsklasse,
  • Gymnasien (Sekundarstufe I) sowie Förderschulen: 1 LWS je Ganztagsklasse.
Alle Ganztagsschulen nach diesem bisherigen Landeskonzept erhalten zusätzlich je eine Anrechnungsstunde für Schulleitungsaufgaben. Download Liste der Schulen 1 Liste der Schulen 2
 

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